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Aktuelles/ newsletter-Archiv 2009/
Schöne Überraschung
Mehr Netto mit dem Bürgerentlastungsgesetz
Endlich mal wieder eine richtig gute Nachricht! Ab 1. Januar 2010 können Arbeitnehmer in Deutschland mit einem höheren Nettoeinkommen rechnen. Das Bürgerentlastungsgesetz ermöglicht es, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge besser steuerlich abzusetzen und entlastet die Bürger so um knapp 10 Milliarden Euro pro Jahr.

Sehen Sie in den nachfolgenden Tabellen, welche Entlastungen konkret geplant sind:

Single*, Arbeitnehmer, keine Kinder
Bruttogehalt p.a.Steuerersparnis pro Monat 2010
25.000 Euro18 Euro
30.000 Euro32 Euro
35.000 Euro47 Euro
40.000 Euro64 Euro
45.000 Euro80 Euro
50.000 Euro84 Euro
Ab 59.000 Euro92 Euro
*Beispielhafte Berechnung ohne Gewähr. Annahme: gesetzlich renten- und krankenversicherter Arbeitnehmer, Kirchensteuersatz 8%; Sozialversicherungswerte Stand Juli 2009; Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung West.
Quelle: Krankenversicherungs-Ersparnis-Rechner des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung


Ehepaar**, beide Arbeitnehmer, zwei Kinder
Bruttogehalt p.a.Steuerersparnis pro Monat 2010
50.000 Euro33 Euro
60.000 Euro59 Euro
70.000 Euro89 Euro
80.000 Euro121 Euro
100.000 Euro150 Euro
110.000 Euro159 Euro
Ab 126.000 Euro172 Euro
**Beispielhafte Berechnung ohne Gewähr. Annahme für die Ehepartner: beide gesetzlich renten- und krankenversicherte Arbeitnehmer, Kirchensteuersatz 8%; Sozialversicherungswerte Stand Juli 2009; Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung West.
Quelle: Krankenversicherungs-Ersparnis-Rechner des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung


Mit Inkrafttreten des Bürgerentlastungsgesetzes sind die Beiträge von Arbeitnehmern zur gesetzlichen und privaten Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung steuerlich absetzbar. Abzugsfähig sind die tatsächlich gezahlten Beiträge – gemindert um erstattete Beiträge.

In vollem Umfang absetzbar
  • Eigene Beiträge sowie Beiträge des Ehepartners und der kindergeldberechtigten Kinder
  • Alle Beiträge für Leistungen, die sich nach Art, Umfang und Höhe am Niveau der gesetzlichen Krankenversicherungen orientieren
  • Beiträge zur gesetzlichen und privaten Pflegepflichtversicherung

Nicht absetzbar
  • Beiträge zu privaten Krankenversicherungen, die zur Finanzierung von Zusatzleistungen oder „Komfortleistungen“ wie Chefarztbehandlung, Einzelzimmer etc. gedacht sind
  • Beiträge, die zur Einkommenssicherung dienen, wie beispielsweise das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. das Krankentagegeld der privaten Krankenversicherung
  • Beitragsanteile, für die ein Anspruch auf einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss besteht

Ebenso wie Arbeitnehmer profitieren auch Selbstständige vom Bürgerentlastungsgesetz. Ihre privaten Krankenversicherungsbeiträge zur Basisabsicherung sind – analog zu den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung – in vollem Umfang als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Auch die Beiträge privat versicherter Kinder, Ehegatten oder eingetragener Lebenspartner sind abzugsfähig. Nicht abziehbar sind auch hier Beitragsanteile, die einen über die medizinische Grundversorgung hinausgehenden Versicherungsschutz abdecken (z.B. Chefarztbehandlung, Einzelzimmer und Krankentagegeld).


Fazit
  • Ab 2010 führt die steuerliche Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen zu einer attraktiven Steuerersparnis.
  • Das Netto-Plus wird für die meisten Arbeitnehmer bereits mit der Gehaltszahlung im Januar 2010 spürbar.

Tipp
tecis empfiehlt Ihnen, die durch die geringere Steuerbelastung frei werdenden Beträge direkt für Ihre eigene Altersvorsorge zu nutzen! In den letzten Jahren hat sich zunehmend gezeigt, dass die gesetzliche Rentenversicherung nicht ausreichen wird, um den gewohnten Lebensstandard im Alter beizubehalten. Umso wichtiger ist es, hinsichtlich der im Rentenalter auftretenden Finanzlücken frühzeitig vorzusorgen – durch eine private Altervorsorge.

So attraktiv und einfach kann private Altersvorsorge sein
Würde ein 30-jähriger Mann mit einem Bruttogehalt von 40.000 Euro p.a. seine Steuerersparnisse aus dem Bürgerentlastungsgesetz zu einem Zinssatz von 6 Prozent p.a. anlegen, so stünde ihm mit 65 Jahren ein privates Altersvorsorgekapital von 88.339 Euro zur Verfügung.

Prüfen Sie gemeinsam mit Ihrem tecis Finanzberater, mit welcher Steuerersparnis Sie rechnen und wie Sie die staatliche Entlastung gewinnbringend für Ihre Vorsorge nutzen können. Selbstverständlich informiert Sie zu diesem Thema auch gern der tecis Kundenservice, Tel. 040 / 69 69 69 69, E-Mail Kundenservice@tecis.de

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