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| Wohn-Riester |
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| Mit staatlicher Förderung jetzt auch in die eigenen vier Wände! |
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Überblick
Selbstgenutztes Wohneigentum ist eine interessante Form der Altersvorsorge, denn die erzielte Mietersparnis wirkt im Alter fast wie eine zusätzliche Rente. Der Gesetzgeber hat daher das neue Eigenheimrentengesetz (auch „Wohn-Riester“ genannt) beschlossen.
Wer ein Eigenheim baut oder kauft, kann dafür künftig sein auf einem Riester-Vertrag angespartes Vermögen als Eigenkapital verwenden. Außerdem erhalten Wohneigentümer für die Tilgung ihres Darlehens die gleichen Zulagen und Steuervorteile wie für einen klassischen Riester-Sparvertrag.

Bei Vertragsabschluss nach dem 01.01.2012 ist von einem frühesten Rentenbeginn ab dem 62. Lebensjahr auszugehen.
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