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Produkte/ Altersvorsorge/ Wohn-Riester/ d
Wohn-Riester
Mit staatlicher Förderung jetzt auch in die eigenen vier Wände!
Überblick

Selbstgenutztes Wohneigentum ist eine interessante Form der Altersvorsorge, denn die erzielte Mietersparnis wirkt im Alter fast wie eine zusätzliche Rente. Der Gesetzgeber hat daher das neue Eigenheimrentengesetz (auch „Wohn-Riester“ genannt) beschlossen.

Wer ein Eigenheim baut oder kauft, kann dafür künftig sein auf einem Riester-Vertrag angespartes Vermögen als Eigenkapital verwenden. Außerdem erhalten Wohneigentümer für die Tilgung ihres Darlehens die gleichen Zulagen und Steuervorteile wie für einen klassischen Riester-Sparvertrag.


Bei Vertragsabschluss nach dem 01.01.2012 ist von einem frühesten Rentenbeginn ab dem 62. Lebensjahr auszugehen.

Ihre Vorteile

Wohn-Riester kann Ihnen viele interessante Vorteile bieten:

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.Vorteile auf einen Blick


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Staatliche Förderung: Attraktive Zulagen (Grundzulage 154 € p.a., Kinderzulage 185 bzw. 300 € p.a.) und oft zusätzliche Steuerersparnisse. Berufseinsteigerbonus* von einmalig 200 Euro.
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Flexible Einsatzmöglichkeit: Geförderte Altersvorsorge und/oder Eigenheimförderung durch Erhöhung des Eigenkapitals, Finanzierungs- oder Restschuldvariante.
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Sicherheit: Zum Zeitpunkt der Auszahlung ist mindestens die Rückzahlung des eingezahlten Geldes garantiert. Außerdem ist das Riester-Vermögen in der Ansparphase vor staatlichem Zugriff bei Hartz IV oder einem Pflegefall in der Familie geschützt.
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Überlegene Anlageform: Mit jedem Euro, der für die Kredittilgung eingesetzt wird, werden Zinsen in Höhe des Effektivzinssatzes gespart. Kein Sparvertrag bringt eine so hohe garantierte Rendite.
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Gleichheit: Alte und neue Riester-Verträge können gleichermaßen als Wohn-Riester genutzt werden.
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*Gilt für Berufseinsteiger die bis zum 25. Lebensjahr einen Riester-Vertrag abschließen

Bedingungen

Folgende Punkte sind bei der Durchführung des staatlich geförderten Wohn-Riesters zu beachten:

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.Bedingungen


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Eigentümer müssen Haus oder Wohnung selbst nutzen und dort ihren Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt haben.
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Die Immobilie muss in Deutschland liegen.
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Zulagen können nur zur Darlehenstilgung eingesetzt werden, sofern der Eigentümer ein Darlehen für eine Immobilie aufnimmt, die nach 2007 angeschafft oder fertig gestellt wurde.
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Bei Einsatz des Riester-Vermögens als Eigenkapital fällt ab 2010 der Mindestbetrag weg.
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Eine Entnahme ist nur in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Bau oder Kauf des Eigenheims erlaubt. Erst mit Rentenbeginn (frühestens mit 60 Jahren*) kann der Vertrag zur Rückzahlung einer noch bestehenden Restschuld verwendet werden.

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Modernisierungen sind nicht begünstigt.



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.*Bei Vertragsabschluss nach dem 01.01.2012 ist von einem frühesten Rentenbeginn ab dem 62. Lebensjahr auszugehen.

Die staatlichen Förderungen und Zulagen sind für jedes Riester-Produkt gleich, unterschiedlich sind allerdings die Renditen und zu erwartenden Zusatzrenten. tecis wählt die angebotenen Produkte ungebunden aus und bietet Ihnen neben den hohen staatlichen Förderungen die Chance auf eine attraktive Rendite und damit ein hohes Vermögen am Ende der Laufzeit. Fondsgebundene Riester-Varianten, die erstklassige internationale Aktienfonds integrieren können, bieten langfristig die besten Renditechancen.


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